Reisenews: Handgepäck prüfen


Noch immer Unklarheiten über Handgepäck-Regeln

Ein Jahr nach Einführung der neuen Handgepäck-Verordnung herrscht offensichtlich bei vielen Flugpassagieren immer noch Verwirrung darüber, welche Gegenstände nicht mehr mit ins Handgepäck dürfen. Obwohl das Volumen der Flugpassagieren abgenommenen unzulässigen Gegenstände zwar beträchtlich gesunken ist, kämpfen die Airports immer noch täglich mit Tonnen von Sondermüll.

Die neue Regelung dient als Sicherheitsmaßnahme in der Terrorbekämpfung die vermeiden soll, dass Flüssigsprengstoffe ins Flugzeug gelangen. So dürfen flüssige oder gelartige Produkte wie Parfüm, Creme oder Zahnpasta nur noch eingeschränkt mit an Bord genommen werden.

Erlaubt sind hierbei kleinere Mengen, die pro Behältnis 100 Milliliter nicht überschreiten. Diese müssen in einer durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastiktüte von maximal einem Liter Fassungsvermögen untergebracht werden.

Diese Verordnung gilt für Flüge, die innerhalb der EU starten, sowie für einige weitere Länder wie der Schweiz.

Reisenden wird empfohlen alle Artikel die sie nicht während des Fluges benötigen, von vornherein in den Koffer zu packen.



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